Ab dem Schuljahr 2026/2027 gilt der Rechtsanspruch für die ganztägige Bildung, Erziehung und Betreuung von Kindern im Grundschulalter. Um bis zum Schuljahr 2029/30 für alle Kinder der Klassenstufen 1 bis 4 ein Platzangebot zu gewährleisten, müssen rund 600.000 Ganztagsplätze bundesweit neu geschaffen werden. Das ITES erstellt als Kooperationspartner von Prognos für das Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend den im Gesetz verankerten und dem Bundestag jährlich vorzulegenden Bericht zum Ausbaustand der ganztägigen Bildungs- und Betreuungsangebote für Grundschulkinder (GaFöG-Bericht).
Ab dem Schuljahr 2026/2027 wird der Rechtsanspruch auf ganztägige Bildung und Betreuung von Kindern im Primarbereich stufenweise eingeführt, sodass bis zum Schuljahr 2029/30 alle Kinder einen vollständigen Rechtsanspruch erhalten. Um für alle Kinder ein Platzangebot gewährleisten zu können, müssen bundesweit rund 600.000 zusätzliche Ganztagsplätze geschaffen werden. Das Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend (BMFSFJ) legt dem Bundestag jährlich den Bericht zum Ausbaustand der ganztägigen Bildungs- und Betreuungsangebote für Kinder im Grundschulalter (GaFöG-Bericht) vor. Mit der Berichtserstellung sind die Prognos und das ITES beauftragt worden.
Die Prognos als Projekthauptauftragnehmer verantwortet in einem ersten Modul den Abgleich zwischen Ausbaustand und In einem zweiten Modul werden die Maßnahmen von Bund (unter anderem Investitionsprogramme des Bundes) und Ländern zum quantitativen und qualitativen Ausbau evaluiert.
Das ITES verantwortet in einem dritten Modul jährlich wechselnde Themenschwerpunkte. Im Jahr 2023 ist der Fokus auf die strukturelle Umsetzung des Rechtsanspruchs auf ganztägige Bildung und Betreuung gerichtet. Ziel ist es, auf der Basis der Perspektiven verschiedener Akteur*innen, den ‚Ganztag der Zukunft‘ zu skizzieren. Hierzu werden im Rahmen eines zweitägigen Diskussionsworkshops in Kassel im April 2023 mit Akteur*innen aus Politik, Verwaltung, Zivilgesellschaft, Trägern der Kinder- und Jugendhilfe, aber auch Eltern- und Schulleitungsverbänden Modelle zur strukturellen Umsetzung des Rechtsanspruchs diskutiert. Im Mittelpunkt stehen dabei deren Perspektiven auf Probleme und Herausforderungen, aber auch auf mögliche Lösungen und Chancen der (Weiter-)Entwicklung von Angeboten.
Der Themenschwerpunkt für das Jahr 2024 ist „Personal und Kooperation“. Zunächst wird anhand der verfügbaren Daten eine allgemeine und zugleich vertiefende Übersicht über die Personalstruktur gegeben werden. Zudem sollen in ausgewählten Kommunen alle Leitungen der ganztägigen Angebote (Schulleitungen, Hortleitungen, bei Kinder- und Jugendhilfeträgern beschäftigte Leitungen) zur institutionellen Kooperation, der Personalstruktur im Ganztag, zur Qualifikation ihres Personals, zum Personalbedarf und zur Personalgewinnung, den sich abzeichnenden Herausforderungen bei der Umsetzung des Rechtsanspruchs auf Ganztagsförderung, zur Organisation des Ganztags, zu weiteren Kooperationspartner*innen und zu Weiterentwicklungsbedarfen befragt werden.