Für Personen aus der Allgemeinbevölkerung bedeutet ein möglichst langanhaltender guter Gesundheitszustand auch, so lange wie möglich im eigenen Haushalt leben bzw. den Lebensstandard halten zu können (Dörhöfer 2019). Mit Blick auf Personen im Strafvollzug lässt sich daher fragen, inwiefern dieser Anspruch an ein Altern in Würde auch für inhaftierte Menschen gilt und eingelöst werden kann. Damit beschäftigt sich der Text.
Die Relevanz des Themas wird vor allem bei Betrachtung der Entwicklung und Fallzahlen deutlich. Bereits seit den 1990er Jahren lässt sich ein Anstieg von Senior*innen im Strafvollzug sowohl national als auch international konstatieren (Laubenthal 2015, S. 132). Für den nationalen Raum verdeutlicht Thomas Görgen (2022, S. 228): „So ist die Gruppe der Gefangenen ab 60 Jahren zwischen 1994 und 2019 von 588 auf 2.211 Personen gewachsen (+ 276 %). Unter Gefangenen ab 70 Jahren ist der Anstieg noch stärker (von 61 im Jahr 1994 auf 453 im Jahr 2019; + 643 %)“. Auch wird aufgrund der Tatsache, dass die Alterung der Gesellschaft bis 2040 fortschreiten wird, eine Zunahme im Strafvollzug weiterhin angenommen (Roth 2016, S. 40). Zwar lässt sich der stetige Zuwachs wohl nicht allein durch den demografischen Wandel begründen, dennoch ist dieser Aspekt nicht unbedeutend. Als weitere mögliche Einflussfaktoren für den Anstieg an älteren Inhaftierten werden u.a. auch eine zunehmende Punititvität oder „restriktive Entlassungspraktiken”, wie zum Beispiel in der Schweiz die lebenslange Verwahrung, diskutiert (Ghanem et al. 2023, S. 368; Dörr & Klomann 2019, S. 236).
Lebenslagen älterer Strafgefangenen
Allgemein kann eine Inhaftierung für (ältere) Strafgefangene eine besondere Belastung darstellen und zu einer signifikanten Verschlechterung des Gesundheitszustandes führen (vgl. Fleckinger & Schmidt-Semisch 2025, S. 32). So zeigt sich, dass Strafgefangene im Alter von 59 Jahren den Gesundheitszustand einer 75-jährigen Person der extramuralen Gruppe aufweisen (Landgraf & Görgen 2023, S. 504). Auch Liane Meyer (2023, S. 94) zeigt in ihrer Studie zur Erfassung des gesundheitlichen Zustandes älterer Strafgefangener in Rheinland-Pfalz auf, dass unter anderem 31 % der Personen in ihrer Bewegung stark eingeschränkt sind. Daraus werden auch wiederum weitere Einschränkungen begünstigt, was sich zum Beispiel auf den Erhalt der Selbstständigkeit auswirken kann (vgl. Backes & Clemens 2013, S. 307). Weiter stellt Liane Meyer (2023) in ihrer Studie dar, dass 39 % der älteren Strafgefangenen depressive Symptome aufweisen. Im Vergleich dazu haben 7 % der Senior*innen der Allgemeinbevölkerung eine derartige Symptomatik (Meyer 2023, S. 95). Verstärkt werden diese Prozesse durch eine möglicherweise vorher ungesunde Lebensweise oder auch durch den Einfluss schlechter (struktureller) Lebensbedingungen, was letztlich zur Verschlechterung des (Gesundheits-)Zustandes beitragen kann. Bereits dieser kleine Einblick zeigt die Notwendigkeit einer altersgerechten Versorgung im Strafvollzug.
Die Notwendigkeit einer altersgerechten Gestaltung
Je länger die Haftzeit ist, desto schwerwiegender können die Folgen für die (älteren) Strafgefangenen sein (Oelkers et al. 2022, S. 270). Insgesamt waren laut Klaus Laubenthal (2015, S. 134) 64,2 % der Senior*innen im Strafvollzug vorbestraft, wobei davon 83,1% bereits eine freiheitsentziehende Sanktion in Form einer Jugend- und/oder Freiheitsstrafe erteilt bekommen haben. Umso wichtiger scheint es, dass eine altersgerechte Versorgung bzw. gesundheitsförderliche, sozialarbeiterische Angebote implementiert werden, um den negativen Haftfolgen entgegenzuwirken.
Bislang wurden in fünf Bundesländern spezialisierte Abteilungen für Senior*innen eingerichtet, sodass derzeit bundesweit nur 331 Plätze für die besonderen Bedürfnisse von älteren Inhaftierten zur Verfügung stehen (Ghanem & Kenkmann 2023, S. 29). In den meisten Bundesländern werden die Strafgefangenen integriert mit den Jüngeren versorgt. Dort können neben der Möglichkeit zur Nutzung der bereits bestehenden Angebote weitere altersgerechte Maßnahmen, wenn vorhanden, genutzt werden (Kenkmann et al. 2020, S. 109f.). Manchmal werden Senior*innen auch auf Krankenstationen untergebracht (Ghanem & Kenkmann 2023, S. 32); einige Bundesländer reagierten bislang gar nicht auf den Zuwachs der Senior*innen mit altersgerechten Angeboten (Kenkmann et al. 2020, S. 108-115).
Mit der Föderalismusreform aus dem Jahr 2006 wurde die Gesetzgebungskompetenz den einzelnen Ländern zugeschrieben, was auch dazu führte, dass es für die Ausgestaltung eines altersgerechten Strafvollzuges keine bundesweite Regelung gibt (Dünkel 2010, S. 7f.).
“Justice by Geography”
Dort wo es zu einer Implementierung altersgerechter Angebote kam, konnte bereits eine verbesserte psychische Gesundheit und Lebensqualität festgestellt werden (Meuschke 2022: 279f.). Durch die Unterschiede in den Bundesländern lassen sich Ungerechtigkeiten konstatieren, denn die altersgerechte Versorgung ist u.a. abhängig vom Wohnort der Person (Dünkel 2010, S. 8). Diese Ungerechtigkeiten können demnach zu erheblichen, gar existenziellen Auswirkungen bei denjenigen führen, die bislang keine altersgerechten Angebote nutzen können sowie nicht altersgerecht versorgt werden, was sich konkret etwa in einer kürzeren Lebensdauer niederschlägt, wie oben beschrieben. Mit dem auch weiterhin anzunehmenden Zuwachs älterer Strafgefangener, ist es umso essenzieller eine altersgerechte Versorgungsstruktur der Strafvollzugsanstalten zu fördern und kontinuierlich diese weiterzuentwickeln (Arloth & Geiger 2022, S. 265).
Bei Betrachtung der Voraussetzungen und Möglichkeiten eines würdevollen Alterns, werden die Gegensätze der extramuralen zur intramuralen Gruppe deutlich. Ob würdevolles Altern auch für Menschen im Strafvollzug gelten soll, die häufig ohnehin bereits vor der ersten Straftat deutlich stärker von sozialen Ungleichheiten betroffen sind, bleibt so letztlich eine soziale, ethische und politische Frage.
Literatur
Arloth, F. & Geiger, T. (2022). Ältere Menschen in Haft – Herausforderungen an die Vollzugsgestaltung am Beispiel Bayerns. In S. Pohlmann (Hrsg.), Alter und Devianz. Ein Handbuch (S. 256-266). Stuttgart: Kohlhammer.
Backes, G. & Clemens, W. (2013). Lebensphase Alter. Eine Einführung in die sozialwissenschaftliche Altersforschung (4., überarb. & erw. Aufl.). Weinheim u.a.: Beltz Juventa.
Dörhöfer, P. (2019). „Ältere Menschen sind so fit wie noch nie“ https://www.fr.de/wissen/aeltere-menschen-sind-noch-nie-11047714.html (Zugriff: 10.12.2025).
Dörr, M. & Klomann, V. (2019). Soziale Arbeit im Strafvollzug. Gehilfin des Vollzugssystems oder professionelle Akteurin?! Sozial Extra, 43(4), 232-238.
Dünkel, F. (2010). Strafvollzug in Deutschland – rechtstatsächliche Befunde. APuZ, 7, 7-14. https://www.bpb.de/system/files/pdf/8SQP4F.pdf (Zugriff: 15.12.2025).
Fleckinger & Schmidt-Semisch, H. (2025). „Sterben braucht ganz viele Ausnahmen“. Eine qualitative Studie zur hospizlich-palliativen Versorgung im Strafvollzug. Prävention und Gesundheitsförderung, 20(1), 32-39. https://doi.org/10.1007/s11553-024-01191-3 (Zugriff: 15.12.2025).
Ghanem, C., Hostettler, U. & Wilde, F. (2023). Freiheitsentzug im höheren Alter – Zentrale Erkenntnisse und Perspektiven. In C. Ghanem, U. Hostettler & F. Wilde (Hrsg.), Alter, Delinquenz und Inhaftierung. Perspektiven aus Wissenschaft und Praxis (S. 367-384). Wiesbaden: Springer Fachmedien.
Ghanem, C. & Kenkmann, A. (2023). Nationale und internationale Angebotslandschaft für lebensältere Gefangene. In W. Krell & L. Halbhuber-Gassner (Hrsg.), Gefangen bis der Tod uns scheidet (S. 25-52). Freiburg: Lambertus Verlag.
Görgen, T. (2022). Alter und Strafvollzug. In S. Pohlmann (Hrsg.), Alter und Devianz. Ein Handbuch (S. 227-239). Stuttgart: Kohlhammer.
Landgraf, F. & Görgen, T. (2023). Alter(n) und Straffälligkeit. In K. Hank, M. Wagner & S. Zank (Hrsg.), Alternsforschung. Handbuch für Wissenschaft und Studium (2., akt. & erw. Aufl.) (S. 487-516). Baden-Baden: Nomos.
Laubenthal, K. (2015). Strafvollzug an älteren Menschen. In F. Kunz & H.-J. Gertz (Hrsg.), Straffälligkeit älterer Menschen. Interdisziplinäre Beiträge aus Forschung und Praxis (S. 131-142). Berlin u.a.: Springer.
Kenkmann, A., Erhard, S., Maisch, J. & Ghanem, C. (2020). Altern in Haft – Angebote für ältere Inhaftierte in der Bundesrepublik Deutschland. KrimOJ, 2(1), 101-121. https://www.kriminologie.de/index.php/krimoj/article/view/14/41 (Zugriff: 04.07.2025).
Meuschke, N. (2022). Gestaltungsoptionen eines altengerechten Haftvollzugs. In S. Pohlmann (Hrsg.), Alter und Devianz. Ein Handbuch (S. 267- 282). Stuttgart: Kohlhammer.
Meyer, L. (2023). Zur gesundheitlichen Situation älterer Inhaftierter – Besonderheiten und Auswirkungen im Haftalltag. In W. Krell & L. Halbhuber-Gassner (Hrsg.), Gefangen bis der Tod uns scheidet (S. 93-103). Freiburg: Lambertus Verlag.
Oelkers, N., Feldhaus, N., Gaßmöller, A., Ledebur, G., Ott, L. & Sundermann, I. (2022). Kriminalität und Devianz in der Perspektive Sozialer Arbeit. Spezifische Blickrichtungen und Zugänge. Stuttgart: Schneider Verlag Hohengehren.
Roth, D. (2016). Kriminelles Verhalten im Alter. Eine gerontologische Annäherung. Frankfurt a.M.: Mabuse-Verlag.
Mein Name ist Allison Bunzel, ich bin Sozialarbeiterin/Sozialpädagogin und absolviere aktuell (WiSe 25/26) ein Forschungspraktikum im ITES. In meinem Studium habe ich mich u.a. in meiner Bachelorarbeit mit der Situation von Senior*innen im Strafvollzug beschäftigt. Dabei geht es auch um die Frage, wie eine altersgerechte Gestaltung der Inhaftierung für Senior*innen aussehen könnte.
