Zur ambivalenten Diskussion um Wissenschaftsfreiheit

Wie frei sollten/müssen/dürfen Forschung und Lehre sein? Zum Rechtsgut der Wissenschaftsfreiheit Die Festlegung der Wissenschaftsfreiheit ist seit nunmehr 70 Jahren in Art. 5 Abs. 3 des Grundgesetzes geregelt. Damit stellt Wissenschaftsfreiheit eines der höchsten Rechtsgüter in Deutschland dar. Elif Özmen (2021) beschreibt die Wissenschaftsfreiheit als „robustes Abwehrrecht“. Dieses schütze "spezifische[.] Personen, Praktiken und Institutionen wissenschaftlicher Rede, Forschung und Publikation zuvorderst gegen staatliche Einflussnahmen, die auf eine Steuerung, Kontrolle und Sanktionierung der…

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Wollen wir die sein, die behaupten müssen, nichts gewusst zu haben?

Zur Frage der Menschenrechte an den EU-Außengrenzen nach dem Brand von Moria Seit in der Nacht zum 9. September das Flüchtlingslager Moria auf Lesbos abbrannte, haben europaweit mindestens 177 Demonstrationen stattgefunden, die sich für die sofortige Evakuierung der Menschen und eine humane Flüchtlingspolitik einsetzten – getragen von einem breiten Bündnis zivilgesellschaftlicher Bewegungen und Einzelpersonen in zahlreichen europäischen Ländern (Geiler 2020, EMA 2020). Eine dieser Demonstrationen war der äußere Anlass für den…

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Kutschera und die Autorität der Wissenschaft

Vergangene Woche startete der zweite Anlauf des Strafverfahrens gegen den Kasseler Universitätsprofessor Dr. Ulrich Kutschera, dem unter anderem Volksverhetzung, Beleidigung und Verleumdung vorgeworfen werden1. Aufhänger des Verfahrens ist ein Interview, das Kutschera 2017 einem Internetportal gegeben hat, in welchem er alte Stereotype und Hass gegen Homosexuelle reproduziert. So verunglimpfte Kutschera – vermeintlich über wissenschaftlich biologisches Wissen abgefedert – homosexuelle Menschen etwa als „Kinderschänder“, verbreitete weitere krude Thesen über LGBTI*Q-Menschen und teilte…

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