Zur ambivalenten Diskussion um Wissenschaftsfreiheit

Wie frei sollten/müssen/dürfen Forschung und Lehre sein? Zum Rechtsgut der Wissenschaftsfreiheit Die Festlegung der Wissenschaftsfreiheit ist seit nunmehr 70 Jahren in Art. 5 Abs. 3 des Grundgesetzes geregelt. Damit stellt Wissenschaftsfreiheit eines der höchsten Rechtsgüter in Deutschland dar. Elif Özmen (2021) beschreibt die Wissenschaftsfreiheit als „robustes Abwehrrecht“. Dieses schütze "spezifische[.] Personen, Praktiken und Institutionen wissenschaftlicher Rede, Forschung und Publikation zuvorderst gegen staatliche Einflussnahmen, die auf eine Steuerung, Kontrolle und Sanktionierung der…

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