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Bürgergeld – Umbenennung statt Erneuerung

Der Koalitionsvertrag von SPD, Bündnis 90/Die Grünen und FDP auf dem Prüfstand (Teil II)

Erneuerung des Grundsicherungssystems?

Mit dem sogenannten Bürgergeld kündigt die neue Regierung im Koalitionsvertrag eine Erneuerung des Grundsicherungssystems an. Mehr Fortschritt möchten die Regierenden auch im Bereich der Existenzsicherung wagen.  Das Bürgergeld löst das Arbeitslosengeld-II ab. Kritik und Nachbesserungsbedarf gab es an letzterem in vielfacher Weise: Die Höhe reichte kaum aus, um eine menschenwürdige Existenz zu gewährleisten; der Leistungsbezug ging einher mit zahlreichen Drangsalierungen und die Sanktionierungspraktiken erwiesen sich als teilweise verfassungswidrig. Für die neu regierenden Parteien tut sich die Chance auf, ein System zu ändern, an dem zumindest die SPD unter Gerhard Schröder und die Grünen als Regierungsparteien maßgeblich beteiligt waren.

Blumige Rhetorik

Ziel des neu eingeführten Bürgergeldes ist, die Würde des*der Einzelnen zu achten und gesellschaftliche Teilhabe besser zu fördern, so heißt es im Koalitionsvertrag. Schnell fällt beim Lesen auf, dass es sich in erster Linie um begriffliche Erneuerungen handelt: „Bürgergeld“ statt „Hartz IV“. Der zu wagende Fortschritt reicht nicht einmal zum Gendern im Titel. Auffallend ist auch die positive Rhetorik, die eine „Beratung auf Augenhöhe“ verspricht: „Die Potenziale der Menschen (…) zur nachhaltigen Integration in den Arbeitsmarkt“ sollen im „Mittelpunkt“ stehen. Hierfür gilt es, entsprechende Rahmenbedingungen zu verändern, heißt es im Koalitionsvertrag. Was dies im Konkreten für die (Um-)Gestaltung in den Jobcentern bedeutet, bleibt vage.

Sanktionieren auf Augenhöhe

Positiv zu bewerten ist, dass das Schonvermögen in den ersten zwei Jahren nicht angerechnet wird. Neu ist auch die sogenannte „Vertrauenszeit“ von sechs Monaten. Danach werden Teilhabevereinbarungen mit den Leistungsbeziehenden geschlossen, in denen ihre Mitwirkungspflichten festgehalten werden. Diese Vereinbarungen sind Dreh- und Angelpunkt der vom Hartz-IV-System altbekannten Sanktionen und Leistungskürzungen. An diesen hält der Koalitionsvertrag grundsätzlich fest. Empfohlen wird lediglich, die Mietkosten nicht zu streichen. Wo sich hier die Leistungsbeziehenden auf Augenhöhe zu den Prüfenden befinden, bleibt unbeantwortet.  Die Entscheidungsmacht darüber, ob Menschen Leistungen erhalten, liegt auf Seiten der Jobcenter und teilweise auch im Ermessensspielraum der Sachbearbeitenden. Damit handelt es sich um ein klares Machtgefälle, an dem auch die Augenhöhe-Rhetorik nichts ändert, sondern die ungleiche Machtverteilung nur verschleiert.

Keine menschenwürdige Existenzsicherung mit dem Bürgergeld

Der Koalitionsvertrag sieht keine Erhöhung des Bürger*innengeldes vor. Ab Januar 2022 werden 449 € an eine erwachsene alleinstehende Person gezahlt. Dieser Betrag mahnt in liberaler Manier, dass Erwerbsarbeit sich (weiterhin) lohnen soll. Er zeugt auch davon, dass neben blumiger Aktivierungsrhetorik keine umfassende Verbesserung des Grundsicherungssystems zu erwarten ist. Ob das Ziel der Bundesregierung, die Wohnungslosigkeit bis zum Jahr 2030 zu beseitigen, mit oder trotz der aktuellen Gestaltung des Bürgergeld erreicht werden kann, ist fragwürdig. Hierfür sind weitere umfassende Veränderungen des Systems der Grundsicherung notwendig, etwa weiteren Reformen zum sozialen Wohnungsbau und der Wohnungslosenhilfe, wie u.a. die Selbstvertetung wohnungsloser Menschen fordert.

Gesellschaftliche Mitsprache wird erschwert

Neben der gesellschaftlichen Teilhabe von armutserfahrenen Personen sollen diese auch mehr Mitsprache bei der Armutsberichterstattung erhalten. Damit reagiert die neue Bundesregierung unter anderem auf die Kritik an der bisherigen Armutsberichterstattung. Auch die Selbstvertretung wohnungsloser Menschen wünscht sich eine stärkere Mitsprache und Beteiligung von wohnungslosen Personen an gesellschaftlichen Diskursen. Die Vertreter*innen kritisieren jedoch, dass mit dem aktuellen Grundsicherungssatz die hierfür erforderlichen Treffen (Reisekosten, Raummieten) nicht möglich sind. Über die unzureichende Ausgestaltung des Grundsicherungssystems werden die formulierten Ziele der demokratischen Mitsprache und Teilhabe unterlaufen.

Fazit: Vertane Chancen

Die frisch gebildete Bundesregierung vertut ihre Chance, das vielfach kritisierte System der Grundsicherung grundliegend zu verändern und wirklichen sozialen Fortschritt zu wagen. Sie verspielt zudem die Gelegenheit, gesellschaftliche Teilhabe von armutserfahrenen Menschen ernsthaft zu fördern und eine menschenwürdige Existenz zu ermöglichen. Anstatt dessen treten die Regierenden in blumiger Rhetorik auf der Stelle – zu Lasten von armutserfahrenen Personen.


Zitiervorschlag: Kerle, A. (2022). Bürgergeld – Umbenennung statt Erneuerung. Der
Koalitionsvertrag von SPD, Bündnis 90/Die Grünen und FDP auf dem
Prüfstand (Teil II). Institut für Theorie und Empirie des Sozialen e.V. https://doi.org/10.48747/ITES-WERKSTATT-BLOG_20220108_12

Zum Weiterlesen: Die Arbeitslosenselbsthilfe bietet auf ihrer Homepage viele wertvolle Hinweise zu ALG I und Bürgergeld an.

Autor*innen-Profil

Anja Kerle ist Hochschullehrerin in der Sozialen Arbeit an der FH Vorarlberg.
Ihre Arbeitsschwerpunkte sind Armut, Kindheitspädagogik, kritische Soziale Arbeit, Dispositivanalyse und Machtanalytik, qualitative Sozialforschung (insb. Ethnographie und GTM)

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